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Radsporn
- Rüsthaken
Radsporn
Sporn mit einem sternenförmigen Drehrad.
Rammbock
Holzstamm, der von Soldaten getragen wird, um damit das Tor einer
Festung einzurammen. Große Rammböcke wurden sogar an
fahrbaren Holzrahmen mit Seilen aufgehängt, so daß sie
mit großer Wucht vor und zurück geschwenkt werden konnten.
Der vordere Teil des Rammbocks wurde auch mit Eisen verkleidet,
um ihn stabiler zu machen.
Randhausburgen
Randhausburgen nannte man die um den Burghof liegenden Häuser
verstärken (oder ersetzen) die Burgmauer.
Raubvögel
Verschiedene Arten von Raubvögeln wurden zur Beizjagd eingesetzt.
Traditionell wurden bestimmte Vogelarten bestimmten Adelsrängen
zugeordnet:
Adler, Wanderfalke – Kaiser, Könige und Prinzen
Habicht – Ritterschaft
Zwergfalke – Damen des Adels
Sperber – Klerus
Turmfalke – Knappen und Pagen.
Reet
Die günstigste Art ein Dach zu decken bestand darin, es mit
Reet auszulegen. Reet bezeichnet ein Bündel aus Pflanzenhalmen,
wobei die Art der Halme davon abhängig war, was sich in der
jeweiligen Umgebung finden ließ. Typischerweise wurde Stroh,
Schilfrohr oder Ginster benutzt. Die Bündel, genannt Schoofe,
wurden auf dem Dachbalken festgeklopft und mit Haselnußbaumruten
daran festgebunden. Dieses wasserdichte Dach hielt bis zu 50 Jahre.
Regalien
Nutzbare Hoheitsrechte z.B. die Erhebung von Zöllen, das Prägen
von Geldmünzen, das Abhalten von Märkten usw. Wenn der
König Regalien verlieh, erhielt er dafür von dem, dem
diese Rechte zugestanden wurde, einen Zins.
Regalienrecht
Das dem Kirchenherrn, besonders dem König zustehende Recht,
während einer Sedisvakanz (Nichtbesetzung eines hohen geistlichen
Amtes) die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs
einzuziehen und freie niedere geistliche Lehen zu vergeben.
Reichsacht
Ausschluß aus der Rechts- und Friedensgemeinschaft, nach Jahr
und Tag folgte der Bann.
Reliquien
Gebeine eines Heiligen. Bezeichnet aber ebenso die Gegenstände
eines Heiligen, die sich zu dessen Lebzeiten in seinem Besitz befanden.
Im Mittelalter wurden Schwüre auf Reliquien geleistet, um deren
Bedeutung zu demonstrieren.
Richter
Das Richteramt wurde im Mittelalter von den Adligen ausgeübt.
Dem Ritter obliegt die Pflicht, auf seinem Lehen stellvertretend
für den Lehnsherrn Recht zu sprechen. Dabei war er Richter,
Polizist und Schöffe in einem. Ritter konnten normalerweise
aber nur niederes Recht sprechen, d. h. Urteil fällen, die
nicht mit dem Tod geahndet wurden. Demgegenüber fällte
der hohe Adlige die Urteile des höheren Rechts, er war also
auch berechtigt Todesurteile zu verhängen. Straftaten, die
mit dem Tod bestraft wurden, waren Verrat, Mord, Vergewaltigung
einer Adligen und Diebstahl des Eigentums eines Adligen.
Ritter
Adelsstand des Mittelalters, der aus den berittenen, gerüsteten
Kriegern hervorging. Das Rittertum basierte auf der Gesellschaftsform
des Feudalismus. Diese Gesellschaftsform beinhaltete vor allem den
Grundzug, daß sich eine Person, der sog. Lehnsmann oder Vasall,
freiwillig einem höhergestellten sog. Lehnsherrn verpflichtete.
Der Ritter stand also im Dienste eines anderen Adligen und erhielt
von diesem Schutz, Unterkunft und Verpflegung. Im Gegenzug leistete
der Ritter seinem Lehnsherren militärischen Dienst, verteidigte
dessen Ehre und Ruf, sprach Recht für ihn und beriet ihn in
wichtigen Angelegenheiten. Der Lehnsherr stattete seinen Lehnsmann
meist mit dem sog. Benefizium aus, d. h. der Lehnsmann erhielt ein
Lehen, um seinen Unterhalt zu gewährleisten. Somit oblagen
dem Ritter die Verwaltungsaufgaben auf dem Land, das er für
seinen Herrn hielt. Diese gesellschaftliche und rechtliche Verbindung
wurde durch eine öffentliche Zeremonie, dem Schwur des Lehnseid,
bekanntgegeben. Durch diesen Schwur wurde ein unverbrüchliches
ewiges Band der Gefolgschaft zwischen den beiden Personen geschlossen,
die aus der germanischen Tradition des Gefolgschaftswesen entstanden
war. Nach dem Ableisten der gegenseitigen Treueschwüre, war
der Vasall "eines anderen Mann", oder wurde auch als "Mann
von Hand und Mund" bezeichnet. Um in den Stand eines Ritters
erhoben werden zu können, mußte ein genau vorbestimmter
Lebensweg beschritten werden. Der angehende Ritter hatte zuerst
als Page und danach als Knappe seine Befähigung zum Ritter
unter Beweis zu stellen. Wurde er als würdig empfunden, erhob
ein höhergestellter Adliger ihn im Alter von ca. 21 Jahren
durch das Ritual der Schwertleite, seit dem 13. Jh. ersetzt durch
den Ritterschlag, in den Ritterstand. Dem Ritter oblag nicht nur
die Ausübung des Kriegshandwerks, sondern sein Stand übernahm
im Laufe der Jahrhunderte in der Gesellschaft eine Vorbildfunktion,
die das Edle im Menschen charakterisierte. Der Ritter wurde zur
Verkörperung des Guten im Menschen und sollte bestimmten Tugenden
folgen, die den anderen Gesellschaftsschichten als Verhaltens-vorgabe
dienen sollten. Zu diesen Tugenden gehörten vor allem Treue,
Tapferkeit, Gerechtigkeit, Gnade und der Schutz der Schwachen. Der
Ritter sollte ebenfalls im Sinne der Kirche den Wahren Glauben beschützen.
Ritterorden
Zusammenschlüsse von Rittern mit bestimmter Kleidung und eignen
Emblemen und Namen wie z.B. Templerritter oder Johanniterritter.
Rossstirn
Kopfpanzer des Pferdes.
Rotte
Auch Scharen genannt. Kleinste Abteilung von Soldaten eines mittelalterlichen
Heeres. Ihre Größe richtete sich nach Rang und Einkommen
ihres Anführers, dem ranghöchsten Ritter der Gruppe. Der
Rotte gehören nicht nur Ritter, sondern auch Knappen, berittene
Soldaten sowie Bogenschützen und Knechte an.
Runen
Germanische Schriftzeichen, die hauptsächlich für Inschriften
benutzt wurden. Sie bestanden zuerst aus einem Alphabet von 24 Zeichen,
dem sog. Futhark. Diese wurde später von den Angelsachsen auf
28 Zeichen erweitert. Rüstkammer Raum, in dem Waffen, Rüstungen
und anderes Kriegsgerät aufbewahrt wurden.
Rüsthaken
Rasterung an der Brustplatte, die die Lanze stützte und ihr
Zurückrutschen beim Stoß verhinderte.
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