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Lanze
- Luder
Lanze
Holzschaft mit scharfer Stahlspitze für den Reiterkampf.
Lassen
Anderes Wort für Aderlaß.
Latrine
Bezeichnung der Toilette. Mit Wasser aus einem Tank unter dem Dach,
der das Regenwasser auffing, wurden die Fäkalien durch den
sog. Latrinenschacht in den Wassergraben oder eine Jauchegrube gespült.
Reichere Personen saßen auf einem Holzsitz, und ließen
den Latrinenraum an einer Seite des Kamins errichten, so daß
er im Winter beheizt war.
Lederwams
Leichter Harnisch aus Leder.
Lehen
Vom Lehnsherrn an den Lehnsmann gegen Dienst und Treue verliehenes
Land und/oder Amt. Der Lehnsherr überträgt dem Lehnsmann
(auch Vasall genannt) die Nutzungsrechte, nicht aber die Eigentumsrechte
an dem Gut. Der Lehnsmann verpflichtet sich dafür zum Kriegsdienst
für seinem Lehnsherrn. Unterschieden wurde zwischen "Schenkung
des Lehens" und dem "Erblehen". Die Schenkung sicherte
dem Vasallen die Rechte nur auf Lebenszeit. Das erblichen Lehen
hingegen garantierte auch den Nachkommen des ersten Erblehensträgers
die Nutzungsrechte am Lehen. Der Vasall übt auf dem Lehen stellvertretend
die volle Herrschaft in allen Angelegenheiten aus. Lehnswesen Staats–
und Gesellschaftsordnung des Mittelalters. Es besteht aus der Vasallität
und dem Benefizium zwischen Lehnsherrn und Lehnsmann. Die Vasallität
entstand aus dem germanischen Gefolgschaftswesen, das ein Treueverhältnis
zwischen Herrn und Gefolgsmann bezeichnete. Der Herr gewährte
Schutz und Unterhalt, der Gefolgsmann versprach lebenslangen Gehorsam
und Dienst. Das Benefizium beschreibt die Ausstattung des Vasallen/Lehnsmann
mit einem Lehen, meist Land, das dem Vasall zum Unterhalt dient.
Mit Ausnahme des Königs, ist jeder der Vasall eines anderen,
da die direkten Vasallen des Königs ihrerseits wieder andere
Adlige belehnen (usw.). Somit ist die Gesellschaftsstruktur mit
einer Pyramide vergleichbar, an deren Spitze der König steht.
Lehnszwang
/ Leihezwang
Rechtliche Verpflichtung des deutschen Königs, Fürstenlehen,
die durch den Tod des Lehnsmannes oder auf andere Art und Weise
in seine Hand zurückgefallen waren, binnen Jahr und Tag wieder
auszugeben. Diese Pflicht bestand eigentlich für jeden Lehnsherrn.
Leibdiener Hohe Adlige hatten einen persönlichen Diener, den
sog. Leibdiener, der sich ausschließlich um seinen Herrn kümmerte.
Er war für den Schutz des Herrn zuständig und schlief
deshalb sogar im selben Gemach wie wie dieser. Als besondere Gunst
seines Herrn, trug der Leibdiener in vielen Fällen die abgelegten
Kleider seines Herrn, so daß für Fremde eine Verwechslung
des Dieners mit einem Adligen durchaus vorkommen konnte.
Leibeigener
Unfreie Person, die von ihrem Herrn persönlich abhängig
ist. Anders als bei der Sklaverei war der Leibeigene nicht Eigentum
des Herrn, dieser hatte aber die absolute Rechtshoheit über
ihn. Der Herr bestimmte über den Aufenthaltsort und die Arbeitskraft
des Untergebenen. Darüber hinaus mußte er einer Heirat
des Leibeigenen zustimmen.
Leinen
Auch Leinwand oder Linnen genannt. Stoff, der aus den Fasern (Flachsfasergarn)
der Flachspflanze hergestellt wird. Da Wolle kratzte, trug man Leinen
gerne als Unterwäsche. Im Mittelalter war es allerdings teuer,
da die Herstellung sehr aufwendig war.
Luder
Köder, den der Falkner an einer Leine über dem Kopf schwingt,
um den Raubvogel nach der Jagd auf den Handschuh zurückzulocken.
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