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Lanze - Luder

Lanze
Holzschaft mit scharfer Stahlspitze für den Reiterkampf.

Lassen
Anderes Wort für Aderlaß.

Latrine
Bezeichnung der Toilette. Mit Wasser aus einem Tank unter dem Dach, der das Regenwasser auffing, wurden die Fäkalien durch den sog. Latrinenschacht in den Wassergraben oder eine Jauchegrube gespült. Reichere Personen saßen auf einem Holzsitz, und ließen den Latrinenraum an einer Seite des Kamins errichten, so daß er im Winter beheizt war.

Lederwams
Leichter Harnisch aus Leder.

Lehen
Vom Lehnsherrn an den Lehnsmann gegen Dienst und Treue verliehenes Land und/oder Amt. Der Lehnsherr überträgt dem Lehnsmann (auch Vasall genannt) die Nutzungsrechte, nicht aber die Eigentumsrechte an dem Gut. Der Lehnsmann verpflichtet sich dafür zum Kriegsdienst für seinem Lehnsherrn. Unterschieden wurde zwischen "Schenkung des Lehens" und dem "Erblehen". Die Schenkung sicherte dem Vasallen die Rechte nur auf Lebenszeit. Das erblichen Lehen hingegen garantierte auch den Nachkommen des ersten Erblehensträgers die Nutzungsrechte am Lehen. Der Vasall übt auf dem Lehen stellvertretend die volle Herrschaft in allen Angelegenheiten aus. Lehnswesen Staats– und Gesellschaftsordnung des Mittelalters. Es besteht aus der Vasallität und dem Benefizium zwischen Lehnsherrn und Lehnsmann. Die Vasallität entstand aus dem germanischen Gefolgschaftswesen, das ein Treueverhältnis zwischen Herrn und Gefolgsmann bezeichnete. Der Herr gewährte Schutz und Unterhalt, der Gefolgsmann versprach lebenslangen Gehorsam und Dienst. Das Benefizium beschreibt die Ausstattung des Vasallen/Lehnsmann mit einem Lehen, meist Land, das dem Vasall zum Unterhalt dient. Mit Ausnahme des Königs, ist jeder der Vasall eines anderen, da die direkten Vasallen des Königs ihrerseits wieder andere Adlige belehnen (usw.). Somit ist die Gesellschaftsstruktur mit einer Pyramide vergleichbar, an deren Spitze der König steht.

Lehnszwang / Leihezwang
Rechtliche Verpflichtung des deutschen Königs, Fürstenlehen, die durch den Tod des Lehnsmannes oder auf andere Art und Weise in seine Hand zurückgefallen waren, binnen Jahr und Tag wieder auszugeben. Diese Pflicht bestand eigentlich für jeden Lehnsherrn. Leibdiener Hohe Adlige hatten einen persönlichen Diener, den sog. Leibdiener, der sich ausschließlich um seinen Herrn kümmerte. Er war für den Schutz des Herrn zuständig und schlief deshalb sogar im selben Gemach wie wie dieser. Als besondere Gunst seines Herrn, trug der Leibdiener in vielen Fällen die abgelegten Kleider seines Herrn, so daß für Fremde eine Verwechslung des Dieners mit einem Adligen durchaus vorkommen konnte.

Leibeigener
Unfreie Person, die von ihrem Herrn persönlich abhängig ist. Anders als bei der Sklaverei war der Leibeigene nicht Eigentum des Herrn, dieser hatte aber die absolute Rechtshoheit über ihn. Der Herr bestimmte über den Aufenthaltsort und die Arbeitskraft des Untergebenen. Darüber hinaus mußte er einer Heirat des Leibeigenen zustimmen.

Leinen
Auch Leinwand oder Linnen genannt. Stoff, der aus den Fasern (Flachsfasergarn) der Flachspflanze hergestellt wird. Da Wolle kratzte, trug man Leinen gerne als Unterwäsche. Im Mittelalter war es allerdings teuer, da die Herstellung sehr aufwendig war.

Luder
Köder, den der Falkner an einer Leine über dem Kopf schwingt, um den Raubvogel nach der Jagd auf den Handschuh zurückzulocken.

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