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Immunität
- Investiturstreit
Immunität
Die Insassen einer Immunität waren der Macht der Grafen, besonders
deren Steueransprüchen, entzogen.
Inkubus
Männlicher Teufel, welcher eine Frau zur Sexualpartnerin nimmt.
Oft benutzte Anschuldigung der Inquisition.
Indigo
Ältester blauer Farbstoff, der aus verschiedenen tropische
Pflanzen gewonnen werden kann.
Infantrie
Oberbegriff aller zu Fuß marschierenden und kämpfenden
Soldaten.
Inquisition
Anfang des 13. Jh. institutionalisierte Ketzerverfolgung der kath.
Kirche. Durch Zusammenwirken von weltlicher (Kaiser) und kirchlicher
Obrigkeit (Papst) eingerichtet worden. Hartnäckige Ketzer wurden
nach ihrer Schuldigsprechung gefoltert und verbrannt. Insignien
Herrschaftszeichen, bei den römisch – deutschen Kaisern
Krone, Reichsschwert, Reichsapfel und Krönungsmantel.
Investitur
Im Mittelalter die sinnbildliche Übergabe eines Lehens an einen
Vasallen oder die Übertragung der weltlichen Besitzrechte und
geistlichen Befugnisse an einen Bischof/Abt.
Investiturstreit
Bezeichnung für den Konflikt zwischen Reform, Papsttum und
englischem, französischem und deutschem Königtum in der
2. Hälfte des 11. Jh. um die Einsetzung der Bischöfe und
Äbte in ihre Ämter; er wurde zur grundsätzlichen
Auseinandersetzung um das Verhältnis von weltlicher und geistlicher
Gewalt. Besonders im Hl. Röm. Reich hatten die Könige
auf der Basis des Eigenkirchenrechts mit dem Reichskirchensystem
ein Herrschafts- und Verwaltungsinstrument geschaffen, bei dem die
kirchlichen Amtsträger ein Gegengewicht zu den Eigeninteressen
der Stammesgewalten bilden konnten. In der kirchlichen Reformbewegung
gewann eine Richtung die Führung, die nicht nur die Vergabe
von kirchlichen Ämtern gegen Geld als Simonie ansah, sondern
die die gleichfalls als simonistisch verurteilte Investitur durch
Laien erstmals auch auf den König bezog. Der nun ausbrechende
offene Machtkampf zwischen Papsttum und Königtum (Canossa 1077)
konnte durch einen Kompromiß beigelegt werden. Der König
verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab, belehnte den Gewählten
aber mit dem Kirchenbesitz. Diese Übereinkunft wurde 1104 vom
französischen, 1107 vom englischen König akzeptiert und
bildete auch die Grundlage des Wormser Konkordats (1122). Zwar war
am Ende des I. die Stellung des Königs äußerlich
kaum beeinträchtigt, doch existierte das Reichskirchensystem
nicht mehr. Das vorrangige Interesse der Bischöfe und Äbte
als Reichsvasallen galt dem Auf- und Ausbau eigener Territorien.
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